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BGH: Betriebskostenspiegel des Mieterbundes hat keine Aussagekraft

11.07.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Wenn ein Mieter vermutet, der Vermieter hält sich bei der Betriebskostenabrechnung nicht an das Wirtschaftlichkeitsgebot, muss er dies hinreichend darlegen und beweisen.

Ein Hinweis auf den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes reicht dafür nicht. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 340/10) macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund aufmerksam. „Diese Entscheidung ist wegweisend und ausdrücklich zu begrüßen. Damit wird der Betriebskostenspiegel des Mieterbundes auf sein wahres Maß gestutzt: er ist unbrauchbar“, kommentiert Haus & Grund-Jurist Kai Warnecke.

Im zu entscheidenden Fall beanstandete der Mieter die Höhe der auf ihn im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung entfallenden Müllgebühren unter Heranziehung des vom Deutschen Mieterbund herausgegebenen „Betriebskostenspiegels für Deutschland“. Laut BGH genügt dieser Betriebskostenspiegel nicht den prozessualen Darlegungsanforderungen. Überregional auf empirischer Basis ermittelte Betriebskostenzusammenstellungen kämen angesichts der je nach Region und Kommune unterschiedlichen Kostenstruktur keine Aussagekraft im Einzelfall zu. „Damit bestätigt der BGH die Haltung von Haus & Grund. Die Pauschalierung von Betriebskosten unter Außerachtlassung technischer, objektbezogener, jahreszeitlicher sowie regionaler Besonderheiten ist ohne Aussagekraft“, sagte Warnecke.

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, www.haus-und-grund.net
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