20.05.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Dieses erklärten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Deutsche Abbruchverband heute anlässlich des Kabinettsbeschlusses über die sog. Mantelverordnung.
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Die Spezialregelungen der Mantelverordnung über die Verwertung von mineralischen Abfällen aus der Metallindustrie und aus Kraftwerken, wie Schlacken aus Hochöfen und Stahlwerken, Gießereirestsand und Hausmüllverbrennungsaschen seien für die Baupraxis sekundär. Wirklich relevante Stoffströme seien Bodenaushub und mineralische Bau-Abfälle. Hierauf habe man wiederholt hingewiesen.
„Es ist bedauerlich, dass die Mantelverordnung nicht primär auf praktikable Regelungen für die Verwertung mineralischer Bau-Abfälle ausgerichtet ist, zumal die Verordnung nahezu jede künftige Straßenbaumaßnahme betreffen wird,“ erklärte René Hagemann Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE. Aufgrund der Komplexität der Ersatzbaustoffverordnung habe er nach wie vor Zweifel, ob die Verordnung sowohl für die Bauherren als auch die Bau- und Abbruchunternehmen die Realität widerspiegele und rechtssicher umsetzbar sei. Teurer werde die Entsorgung im Straßen- und Schienenwegebau auf jeden Fall. „Die Bauverwaltungen des Bundes und der Länder, sowie die Deutsche Bahn müssen vor Auftragsvergabe die höheren Entsorgungskosten einkalkulieren,“ so Hagemann-Miksits.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, wies darauf hin, dass es für gütegesicherte Recyclingbaustoffe zur Verwertung keine Akzeptanz gebe. Damit diese sich auf dem Markt gegen Primärmaterial durchsetzen können, müssten mineralische Bauabfälle nach gütegesicherter Aufbereitung vom Stigma der Abfalleigenschaft befreit werden. „Qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe sind hochwertige Baustoffe und kein minderwertiger Abfall“, so Pakleppa.
Obwohl sich die Bauministerkonferenz für die Aufnahme von Kriterien zum Erreichen des Abfallendes für mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt habe, fanden die notwendigen Regelungen keinen Eingang in die Verordnung. Pakleppa forderte deshalb eine „Nachjustierung“ spätestens mit der nächsten Novellierung.
Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands, betonte, dass derzeit rund 90 % der mineralischen Bauabfälle im Sinne der Ressourcenschonung durch Aufbereitung und Baustoff-Recycling weitgehend im Stoffkreislauf gehalten werden. „Wir streben weiterhin eine hohe Verwertungsquote an “, so Pocha. „Das allein reicht aber nicht. Der Markt muss viel attraktiver für qualitätsgesicherte Recyclingbaustoffe werden. Unsere Unternehmen stehen bereit, eine steigende Nachfrage zu bedienen. Die politischen Voraussetzungen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Bau müssen zukunftsfähig ausgestaltet werden. Die Regelungen der Mantelverordnung lassen noch viel Luft nach oben.“
Erforderlich ist nach wie vor die zügige Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Entnahme von Proben sowie zu deren Analyse, mit dem auf der Baustelle rechtssicher darüber entschieden werden könne, welcher Entsorgungsweg in Frage kommt.
Die Vertreter aller drei Spitzenverbände plädierten dafür, dass nun der Deutsche Bundestag in einer inhaltlichen Befassung entsprechende Regelungsaufträge zum einheitlichen Probenahme- und Analyseverfahren, zur Abfallende-Regelung sowie für eine Bund-Länder-Deponiestrategie in einem Entschließungsantrag formulieren solle. „Es darf nicht länger bei Absichtserklärungen bleiben, sondern es muss ein über diese Legislaturperiode hinaus politisch verbindlicher Arbeitsauftrag erteilt werden,“ so die drei Verbände übereinstimmend.
Bei Fehlentwicklungen wie ungeplanten Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponierung, die zu einer weiteren Zuspitzung der Entsorgungssituation verbunden mit erheblichen Kostensteigerungen am Bau führen, müsse die Politik sofort korrigierend eingreifen, sind sich die drei Verbände einig.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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