28.02.2018 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Rechtsgrundlage für die Bescheinigung des Großbuchstabens „M“ findet sich in Rz. 90 des ergänzten BMF-Schreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.14 vom 24.10.14.
Ihre Mitarbeiter*innen möchten auch nach Erreichen des Renteneintrittalters weiterarbeiten? So ermöglichen Sie es ihnen!
Ausnahmsweise ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für eine Übergangszeit eine Bescheinigung des Großbuchstabens „M“ nicht zwingend erforderlich. Diese Übergangsregelung war zunächst bis 31.12.15 befristet und ist danach mehrfach verlängert worden.
Die Übergangsregelung kommt immer dann zum Tragen, wenn das Betriebsstättenfinanzamt für die nach § 3 Nummer 13 oder Nummer 16 EStG steuerfrei gezahlten Vergütungen nach § 4 Absatz 3 LStDV eine andere Aufzeichnung der gewährten Reisekostenvergütungen als im Lohnkonto zugelassen hat.
Grundsätzlich sind im Lohnkonto alle vom Arbeitgeber gewährten Lohnbestandteile auszuweisen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die im Lohnkonto aufgezeichneten Lohnbestandteile in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.
Bei vielen Arbeitgebern sind Lohn- und Gehaltsabrechnung und Reisekostenabrechnung organisatorisch getrennt. Dabei fließen die Ergebnisse der Reisekostenabrechnung oft nicht in die Lohn- und Gehaltsabrechnung ein. Um die Arbeitgeber organisatorisch zu entlasten hat der Gesetzgeber bereits vor langer Zeit eine Sonderregelung in § 4 Absatz 3 LStDV aufgenommen.
Danach kann das Betriebsstättenfinanzamt bei Arbeitgebern, die für die Lohnabrechnung ein maschinelles Verfahren anwenden – auf entsprechenden Antrag – Ausnahmen bei der Aufzeichnung steuerfreier Bezüge im Lohnkonto zulassen, wenn die Möglichkeit zur Nachprüfung in anderer Weise sichergestellt ist.
In der lohnsteuerlichen Praxis bedeutet dies, dass Arbeitgeber, die aufgrund der o.g. Sonderregelung nach entsprechender Erlaubnis des Betriebsstättenfinanzamtes nicht dazu verpflichtet sind, die gewährten steuerfreien Reisekostenvergütungen im Lohnkonto aufzuzeichnen, auch nicht dazu verpflichtet sind, den Großbuchstaben „M“ im Lohnkonto aufzuzeichnen.
Die Finanzverwaltung möchte mit der Aufzeichnungspflicht des Großbuchstabens „M“ vermeiden, dass Arbeitnehmer, die bei einer Auswärtstätigkeit von ihrem Arbeitgeber im Rahmen einer Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers kostenlose Mahlzeiten erhalten haben, bei ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung ungerechtfertigte Werbungskosten geltend machen können.
Die Aussagekraft des Großbuchstabens „M“ ist jedoch vergleichsweise gering. Zum einen besagt der auf der Lohnsteuerbescheinigung eingedruckte Großbuchstabe „M“ lediglich, dass der Arbeitnehmer an einem oder an mehreren Tagen des Jahres ein kostenloses Frühstück, Mittag- oder Abendessen vom Arbeitgeber erhalten hat. Eine konkrete Aussage, in welchem Umfang ein Arbeitnehmer kostenlose Mahlzeiten erhalten hat, liefert der Großbuchstabe „M“ jedoch nicht.
Aufgrund der oben dargestellten Aufzeichnungserleichterungen braucht der Großbuchstabe „M“ daher oft nicht aufgezeichnet zu werden. Deshalb kann das Finanzamt bei der Bearbeitung von Steuererklärungen nur ein Einzelfällen und damit nicht flächendeckend und nicht zuverlässig überprüfen, ob ein Arbeitnehmer bei einer Auswärtstätigkeit von seinem Arbeitgeber im Rahmen einer Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers eine kostenlose Mahlzeiten erhalten hat oder nicht.
Mit BMF-Schreiben vom 27.09.17 hat das Bundesfinanzministerium die Rahmenbedingungen für die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2018 geregelt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Großbuchstabe „M“ grundsätzlich im Lohnkonto und entsprechend in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen ist, wenn eine Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers vorliegt. Die Eintragung im Lohnkonto hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Besteuerung der Mahlzeit nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG unterbleibt, der Arbeitgeber die Mahlzeit individuell oder nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 a EStG pauschal besteuert hat.
Nachdem die zur programmtechnischen Umsetzung gewährte Übergangsregelung bereits zweimal verlängert worden ist, wird darauf hingewiesen, dass diese endgültig zum 31.12.18 ausläuft.
Daher ist ab 01.01.19 zwingend und ohne Ausnahmeregelung der Großbuchstabe „M“ einzutragen, wenn eine Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers vorliegt.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?