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Berufszugangsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter nimmt letzte Hürde im Bundesrat / DDIV drängt auf Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

26.09.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V..

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter und Makler beschlossen. Zuvor verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz.

Der Bundesrat verabschiedete das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter (BR-Drs.: 610/17). Voraussichtlich im Oktober wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz sieht neben der erforderlichen Erlaubniserteilung auch eine Weiterbildungs- sowie eine Informationspflicht über Qualifikation und Weiterbildung des Verwalters gegenüber dem Verbraucher vor. Die Erlaubnispflicht umfasst dabei auch den Mietverwalter. Eigens hierfür wurde der Begriff des Wohnimmobilienverwalters festgeschrieben, der die Wohnungseigentums- und Mietverwaltung umfasst. Die erforderlichen Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter sind geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung Der Sachkundenachweis für Verwalter und Makler, wie noch vom Bundeskabinett im August 2016 beschlossen, entfiel. In einer ausführenden Verordnung wird das Bundeswirtschaftsministerium nun weitere Details für die Praxis festlegen.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenorganisation des Gewerbes begrüßt prinzipiell das Gesetz, da nun erstmals Mindestanforderungen für die Verwaltertätigkeit festgeschrieben wurden. Fraglich bleibt jedoch, ob es damit zu einem deutlich höheren Verbraucherschutz für Eigentümer und Mieter kommen wird. „Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes dringend notwendig

Verbesserungsbedarf sieht der Spitzenverband der Immobilienverwalter auch vor dem Hintergrund von knapp 290.000 jährlichen Prozessen, die zu Wohnraummiet- und Wohnungseigentumsrecht vor deutschen Gerichten ausgetragen werden. Das sind knapp 25 Prozent aller jährlichen Zivilgerichtsverfahren. „Um diese Zahl signifikant zu senken, bedarf es einer besseren Qualifikation des Berufsstandes. Aber ebenso muss der nächste Deutsche Bundestag endlich eine Reform des Wohnungseigentumsrechtes einleiten. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn der Gesetzgeber weiter eine umfassende Novellierung nicht auf den Weg bringt”, appelliert DDIV-Geschäftsführer Kaßler an die Politik.

Hintergrund

Der abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundesrat gingen im Juni die Lesungen im Deutschen Bundestag sowie eine öffentliche Anhörung am 29. März voraus, bei dem der DDIV für die Immobilienverwaltungsbranche sprach. Erst nach zähem Ringen erreichte die Regierungskoalition eine Einigung. Dem DDIV gelang es am Ende des Verfahrens auf eine Weiterbildungspflicht sowohl für Gewerbetreibende als auch die Objektbetreuer zu drängen und die Regelung auch auf den Mietverwalter auszudehnen.

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