13.12.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Aktuell wird befürchtet, dass in einem Papier zum Spannungsfeld von KI und Datenschutz festgehalten wird, dass das in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene sogenannte berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nur noch in Ausnahmefällen für das Training von KI angewendet werden darf. Unternehmen müssten dann in jedem Einzelfall die Nutzung per jederzeit widerrufbarer Einwilligung erfragen, was eine datenschutzkonforme KI-Nutzung praktisch ausschließen würde. Oder sie müssten auf Anonymisierung von Daten zurückgreifen, was aber nicht immer vollständig technisch umsetzbar und insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Aufwand verbunden ist. „Wir dürfen bei KI keine Vollbremsung machen. Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz sind entscheidend für unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere digitale Souveränität“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Umso bedauerlicher ist es, dass der EDSA im Vorfeld einer Entscheidung mit solcher möglichen Tragweite keinen echten Dialog mit der Wirtschaft gesucht oder ermöglicht hat.“
Der EDSA versammelt die nationalen Datenschutzbehörden und soll eine einheitliche Anwendung der DS-GVO in allen Ländern sicherstellen. Seine Stellungnahmen, Empfehlungen und Leitlinien sind nicht bindend, sie sind aber Orientierungshilfen für die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten. Zudem orientieren sich der Europäische Gerichtshof sowie nationale Gerichte an ihnen. Eine entsprechende Einlassung des EDSA würde damit mindestens zu neuer Rechtsunsicherheit für Unternehmen führen, die selbst KI-Modelle entwickeln und trainieren, aber auch für alle Unternehmen, die bestehende Modelle mit eigenen Daten anreichern und ergänzen. Schon heute sehen 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. 52 Prozent der Unternehmen geben an, dass der Datenschutz den KI-Einsatz behindert.
In einem aktuellen Positionspapier zum Datenschutz bei KI-Entwicklung und KI-Einsatz fordert Bitkom daher, dass das berechtigte Interesse von Unternehmen, KI auch mit personenbezogenen Daten zu trainieren, als ausreichende Rechtsgrundlage nach der DS-GVO anerkannt wird, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen dagegen sprechen und schwerer wiegen Zugleich sollte es klare Vorgaben für eine Interessensabwägung mit dem Datenschutz geben, damit Unternehmen Rechtssicherheit haben. Mit Blick auf den EDSA plädiert Bitkom für die Einführung verbindlicher, verpflichtender und transparenter Konsultationsverfahren, um die Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene frühzeitig einzubinden. Nur so könnten jenseits rechtlicher Fragen auch technische und praktische Herausforderungen ausreichend berücksichtigt werden. „Datenschutz ist ein hohes Gut und fundamentaler Teil unseres demokratischen Wertesystems. Wir müssen aber die im europäischen Datenschutzrecht vorgesehenen Möglichkeiten auch nutzen und dürfen nicht regelmäßig die strengstmögliche Auslegung suchen“, so Dehmel. „Wir sehen schon heute, dass bestimmte KI-Dienste aufgrund rechtlicher Unsicherheit nicht in Europa angeboten werden. Davon sind auch Bürgerinnen und Bürger betroffen, die von technologischen Entwicklungen abgekoppelt werden.“
Bild: Ekaterina Belinskaya (Pexels, Pexels Lizenz)
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