11.03.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
"Die derzeitigen Rahmenbedingungen von Bund und Ländern ermöglichten es der Baustoff-, Bau-und Entsorgungswirtschaft,ihre Erfolgsgeschichte fortzuschreiben und die europäischen Ziele sogar zu übertreffen. Bundesweit einheitliche Regelungen sollen es den Wirtschaftsakteuren auch zukünftig ermöglichen, durch Kreislaufwirtschaft, Recycling und Wiederverwertung einen zentralen Beitrag zur Ressourcenschonung zu leisten“, erklärte Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium desInnern, Bau und Heimat (BMI), heute bei der Entgegennahme des Monitoring-Berichts „Mineralische Bauabfälle“.
Seit 1996 veröffentlicht die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau im Zweijahresturnus Monitoring-Berichte mit den Daten zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle. Der aktuelle und inzwischen 12. Bericht basiert auf den amtlichen Daten des Jahres 2018 und enthält auch eine Übersicht über die Entwicklung der mineralischen Bauabfallströme in den vergangenen zwei Dekaden.
„Mineralische Bauabfälle werden heute nahezu vollständig wiederverwertet und im Stoffkreislauf gehalten. Dadurch werden Deponien entlastet und Primärrohstoffe geschont. Über 12 Prozent des Bedarfs an Gesteinskörnungen werden inzwischen durch Recycling-Baustoffe gedeckt“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe –Steine und Erden, Michael Basten. „Von den knapp 219 Mio. Tonnen mineralischen Bauabfällen, die 2018 anfielen, wurden über 196 Mio. Tonnen bzw. etwa 90 Prozent einer umweltverträglichen Verwertung zugeführt. Mit einer Verwertungsquote von insgesamt knapp 95 Prozent bei den Fraktionen ohne Bodenaushub, für die die EU-Abfallrahmenrichtlinie eine mindestens 70-prozentige Verwertung fordert, erfüllt die Initiative deutlich ambitioniertere Ziele.“
„Unsere Unternehmen leisten u. a. im Infrastrukturbereich einen vorbildlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Ressourcenschutz. So werden im Straßenbau heute etwa 98 Prozent des Aufbruchmaterials verwertet. Das Material wird praktisch vollständig ortsnah recycelt und als Baumaterial wiedereingebaut. Unsere Unternehmen haben mit großem Erfolg in innovative Gewinnungs-und Recyclingtechnologien investiert“,erklärte René Hagemann-Miksits,stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandesder Deutschen Bauindustrie, die aktuellen Verwertungserfolge.
„Wir stellen durch unser Gütesiegel sicher, dass hochwertige Recyclingbaustoffe auf dem Markt verfügbar sind, die den hohen Anforderungen des Boden-und Grundwasserschutzes gerecht werden. Nun muss insbesondere die öffentliche Hand diese Materialien bei Ausschreibungen stärker nachfragen“, erläuterte Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe.
Mit der Mantelverordnungsollen erstmalig bundeseinheitliche Regelungen zum Umgang mit mineralischen Sekundärrohstoffen geschaffen werden. „Vor dem Hintergrund knapper werdender Primärressourcen gilt es, die Einsatzmöglichkeiten für mineralische Abfälle sowie der daraus hergestellten hochwertigen Ersatzbaustoffe zu nutzen und auszubauen.Als Wirtschaftsverbände plädieren wir für eine Förderung der Kreislaufwirtschaft durch verbesserte Rahmenbedingungen für den Absatz und insbesondere die Akzeptanz. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz besteht eine erste Grundlage für ein echtes Green Public Procurement, auch wenn diese für die öffentlichen Beschaffer noch nachgeschärft werden sollte,“ erklärte Peter Kurth, Geschäftsführender Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-und Rohstoffwirtschaft.
„Dabei müssen bundeseinheitliche Regelungen nicht nurökologisch und ökonomisch ausgewogen, sondern auch praxistauglich für Baustellensein und gleichzeitig weitere Ziele der Bundesregierung, wie das bezahlbare Bauen und Wohnen, unterstützen“, führteFelix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, aus.
„Mit dem selektiven Rückbau und der konsequenten Getrennthaltung von Bau-und Abbruchabfällen werden die richtigen Weichen für die Herstellung qualitätsgesicherter Sekundärbaustoffe gestellt. Durch einen Produktstatus für Sekundärrohstoffewürden zudem die Absatzmärkte unterstützt“,ist sich Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbandes, sicher.
„Moderne Recyclingtechnologien sind der Schlüssel, um gemischt anfallende Abfallströme zukünftig noch besser verwerten zu können. Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet sollten daher weiter intensiviert werden“, plädierte Friedrich Mörig, Geschäftsführerder Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe,für weitere Förderangebote im Recyclingsektor.Die Monitoring-Berichte „Mineralische Bauabfälle“ stehen kostenlos im Internet unter www.kreislaufwirtschaft-bau.de zur Verfügung.Bild: Steffen Coonan (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?