13.12.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baufi24 GmbH.
Was beim Gebrauchtwagenkauf Gang und Gäbe ist, wird im Immobiliensektor noch zögerlich genutzt, beobachtet Stephan Scharfenorth vom Vermittlungs- und Beratungsportal Baufi24.de. Die Unterstützung von Bausachverständigen, welche den Zustand der Wunschimmobilie prüfen oder den Baufortschritt eines Neubaus überwachen, ist nicht die Regel.
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Wie eine aktuelle Auswertung des Bauherren-Schutzbundes (BSB) zeigt, wäre Vorsicht dagegen angebracht: Von rund 49.000 Euro im Jahr 2006/2008 stiegen die verursachten Kosten je Fall auf inzwischen rund 84.000 Euro und reißen damit ein gewaltiges Loch in die Finanzierungspläne zahlreicher Käufer. Dabei wäre fachmännischer Rat bei Ausgaben von nicht selten über 300.000 Euro angemessen.
"Bauschäden führen zu zwei wesentlichen Problemen für die Eigentümer. Zum einen entstehen direkte Kosten für die Behebung der Mängel und zum anderen verzögert sich bei Neubauten unter Umständen der Einzugstermin erheblich, was wiederum Folgekosten in der weiteren Budgetplanung verursacht", warnt Scharfenorth.
Scharfenorth rät angesichts der Problematik: "Wer Bauschäden von vornherein vorbeugen möchte, sollte den Bau von einem eigenen Experten begleiten lassen". Das Honorar für einen Bausachverständigen ist gut investiertes Geld. Denn der Fachmann kann am besten die baulichen Gegebenheiten sowie den Renovierungsbedarf einer Immobilie einschätzen, Neubauprojekte kompetent überwachen und bereits frühzeitig mögliche Baumängel erkennen. Teure Folgeschäden können so aktiv eingedämmt werden.
"Die Schwachstellen im Baugewerbe zeigen außerdem, wie wichtig es ist, bei der Finanzierung nicht zu knapp zu kalkulieren", ergänzt Scharfenorth. Entstehen nämlich durch Baumängel Zusatzkosten, ist unter Umständen kein finanzieller Spielraum mehr vorhanden, um diese Extraausgaben zu stemmen. Wer stattdessen großzügig plant, kann finanzielle Überschüsse für den Notfall ansparen.
Sind kostspielige Baumängel entstanden, die nicht aus eigenen Mitteln beglichen werden können, wird eine Nachfinanzierung nötig. Hier empfiehlt es sich, zunächst die hauptfinanzierende Bank einzubeziehen, da diese oft gute Konditionen für eine Nachfinanzierung liefert. Der Tipp des Fachmanns: "Noch besser ist es, zusammen mit einem Berater schon vor dem Kreditabschluss eine Bank auszuwählen, die ergänzende finanzielle Puffer einkalkuliert, die je nach Bedarf in Anspruch genommen werden können oder bei Nichtgebrauch ohne Zusatzkosten verworfen werden können", so Scharfenorth.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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