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Baugewerbe: ICT-Richtlinie fördert unfairen Wettbewerb

02.02.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

LIBE-Ausschuss im Europäischen Parlament spricht sich gegen Branchenausnahme aus der Richtlinie für konzerninterne entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten aus.

Die Entscheidung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments, sich gegen die Herausnahme der Baubranche aus dem Anwendungsbereich der ICT-Richtlinie und gegen weitere Branchenausnahmen auszusprechen, unterstützt unfaire Wettbewerbsbedingungen und führt zu Lohndumping und nicht hinnehmbarem Lohnkostendruck in der deutschen Bauwirtschaft. „Der Richtlinienvorschlag öffnet unlauteren Betrieben Tor und Tür. Vom Prinzip, dass der Lohn der Baustelle gilt, und damit auch die Regelungen des Entsendegesetzes und der Mindestlohnbestimmungen, bleibt nichts mehr übrig. Unter dem davon ausgehenden unfairen Wettbewerb und der so entstehenden Diskriminierung würden insbesondere die auf dem deutschen Markt agierenden Bauunternehmen und ihre Beschäftigten leiden.“ So die Erläuterung des Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein zu der heute bekannt gewordenen Ausschuss-Entscheidung.

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Die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung (sog. ICT-Richtlinie) soll den Zugang für Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen einer konzerninternen Entsendung vereinfachen und deren Freizügigkeit innerhalb der EU erweitern. Dabei sollen nach Vorstellung der Europäischen Kommission vorrangig hochqualifizierte Berufe und Facharbeiter Ziel der Maßnahmen sein, allerdings wird die Begrifflichkeit der Richtlinie alsbald auch zu anderen und missbräuchlichen Interpretationen führen.

Um dem Missbrauch der Regelungen vorzubeugen hatten das deutsche Baugewerbe, die Bauindustrie und die IG BAU in einer gemeinsamen Stellungnahme die Herausnahme des Baugewerbes aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie gefordert. Bei einem ersten Votum im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments wurde daraufhin die Möglichkeit geschaffen, auf Anfrage der Tarifpartner einzelne Branchen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen.

Die Berichterstatter der zuständigen Ausschüsse im Europäischen Parlament werden jetzt mit den Vertretern des Europäischen Rats über den Richtlinienvorschlag im Rahmen des sogenannten Trilogverfahrens verhandeln.

„Im Interesse von mehr als 700.000 Beschäftigten appellieren wir an die Bundesregierung, im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass die Baubranche nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.“ erklärte Loewenstein abschließend.

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