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Baugenehmigung Solaranlage: Im Regelfall schlicht genehmigungsfrei

26.07.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Jedes Bundesland hat eigene Bauvorschriften, doch private Solaranlagen benötigen selten eine Genehmigung. Ändert sich dadurch die Nutzung des Gebäudes, so tritt der Ausnahmefall ein. Sicher gehen alle diejenigen, die ihre PV-Anlage mit dem Solarkonzeptanbieter Ever Energy bauen.

In den nächsten zwei Jahren plant jeder fünfte Eigenheimbesitzer eine Solaranlage anzuschaffen (Studie Batten & Company). Viele werden vermutlich ohne entsprechende Genehmigung bauen, so wie die meisten der bisher sechs Millionen Anlagenbesitzer. Üblicherweise gelten private Photovoltaikanlagen bis 30 kWp als „schlicht genehmigungsfrei“. Das betrifft rund 80 Prozent der 249.000 Solaranlagen, die im letzten Jahr auf privaten Dächern installiert wurden (Quelle: BSW). Viele Bauherren wissen jedoch nicht, dass in allen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften gelten.

Keine baurechtlichen Auswirkungen auf private Solaranlagen

Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster verunsicherte viele Solaranlagenbesitzer. Wer mit der Installation einer Solaranlage die Nutzung des Gebäudes verändert, muss eine Baugenehmigung beantragen. Dieser Richterspruch traf einen Landwirt, der das Dach einer Reiterhalle für fremde Photovoltaikanlagen vermieten wollte. Nun fragen sich viele Eigenheimbesitzer besorgt, ob dieses Urteil auch auf sie als Stromproduzenten zutrifft. Nein, erklärt das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr. Solange mehr als die Hälfte der erzeugten Energie selber verbraucht wird, ändert sich nichts an der Nutzung des Eigenheimes. Das beruhigt die Gemüter, denn viele befürchteten den Abriss der eigenen Solaranlage.

Mehr erneuerbare Energien durch Änderung der Gesetze

Die Bundesregierung wird das Baurecht wahrscheinlich im Juni 2011 verändern, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erleichtern (Süddeutsche Zeitung / 16.05.2011). Die Anpassungen sollen die Rechtssicherheit, den Klimaschutz und die private Energiewende unterstützen.

Bau einer Photovoltaikanlage: Was ist nun zu tun?

Stiftung Warentest rät jedem künftigen Anlagenbetreiber, sich vor Baubeginn bei der entsprechenden Behörde zu informieren. So gilt in Berlin keine Genehmigungspflicht, auch wenn die Solarenergie komplett ins Netz eingespeist wird. In Sachen und Sachsen-Anhalt ist in diesem Fall eine Baugenehmigung zu beantragen. Wer bereits eine Solaranlage ohne Genehmigung installiert hat, sollte abwarten und sich nicht unaufgefordert bei der Baubehörde melden.

Quelle: Ever Energy Group GmbH
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