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Bau-Spitzenverbände fordern: Entwurf der Mantelverordnung muss korrigiert werden

24.08.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.

Wichtige rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte bislang nicht berücksichtigt.

Die Deutsche Bauindustrie und das Deutsche Baugewerbe fordern in einem gemeinsamen Schreiben die Ausschussmitglieder des Bundesrates auf, den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz in einigen Punkten zu korrigieren. „Trotz zu begrüßender Fortschritte gegenüber dem Referentenentwurf sehen wir mit großer Sorge, dass der vorliegende Kabinettsbeschluss wichtige technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte für kosten- und umweltgerechtes Bauen nicht berücksichtigt“, erklärten Dipl.-Ing. Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, in ihrem Schreiben.

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Die Branchenvertreter sehen folgende Probleme auf die Praxis zukommen:

  • Es wird künftig mehr deponiert werden. Dies bedeutet höhere Kosten für Bauherren.
  • Es wird ein sehr kurzfristig eintretender Deponienotstand erwartet, was längere Transportwege und damit eine hohe Belastung der Infrastruktur bedeutet.
  • Kostenfaktoren wie Entsorgungswege, fehlende Entsorgungsmöglichkeiten und notwendige Mehrfachbeprobungen sowie nicht aufeinander abgestimmte Regelungen innerhalb der Mantelverordnung müssen ehrlich benannt werden.

„Bei diesem wichtigen Thema darf es nicht um Schnelligkeit gehen. Wir sehen hier keinen zeitlichen Druck. Letztlich muss darum gehen, ein wirklich tragfähiges Regelwerk zu verabschieden, das den Belangen von Boden- und Grundwasserschutz sowie der Abfallvermeidung und dem Ressourcenschutz ausgewogen und verhältnismäßig gerecht wird und dabei vermeidbaren Kostensteigerungen und Bürokratieaufwand entgegenwirkt“, bekräftigten Hübner und Loewenstein ihre gemeinsame Position.

Als Mantelverordnung wird die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (BR-Drucksache 556/17) bezeichnet.

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