09.12.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Horváth AG.
Drei von vier Führungskräften betrachten die Digitalisierung hauptsächlich als Segen für Unternehmen. 84 Prozent sagen, dass die Digitalisierung die gesamte Wertschöpfung gesteigert habe. In zwei von drei Fällen herrscht allerdings auch Unsicherheit darüber, ob weiterer digitaler Fortschritt für das Unternehmen sinnvoll ist.
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Eine Mehrheit der Manager rechnet mit erheblichen Umwälzungen durch den digitalen Fortschritt: 82 Prozent stellen sich darauf ein, dass klassische Geschäftsfelder wegbrechen, 84 Prozent erwarten weitere Marktkonsolidierungen, 76 Prozent disruptive Veränderungen. „Digitalisierung ermöglicht oder erzwingt fundamentale Veränderungen aller Bereiche eines Unternehmens und diese Sichtweise ist inzwischen Konsens“, sagt Dr. Michael Kieninger, Sprecher des Vorstands von Horváth & Partners.
78 Prozent der Entscheidungsträger finden, dass die Digitalisierung ihr Geschäft komplexer gemacht habe. Im Grunde fühlen sich viele Manager der Entwicklung eher ausgeliefert, als dass sie selbst das Heft des Handelns führen. So sehen sich 67 Prozent der Entscheider gezwungen, Veränderungen umzusetzen, von denen das eigene Unternehmen insgesamt gar nicht profitiert. 73 Prozent zeigen sich verzagt und wollen lieber abwarten, bis Technologien und Vorgehensweisen reif und vom Markt erprobt sind, bevor sie selbst sie adaptieren. Die größten Vorbehalte dieser Art bestehen in der Automobilbranche sowie in den Wirtschaftszweigen Logistik, Transport und Reise.
„Die Skepsis, die hier durchscheint ist durchaus verständlich, aber nicht immer hilfreich. Es gilt, den Wandel aktiv zu gestalten und die Digitalisierung als Chance zu nutzen anstatt dem Wettbewerb hinterherzulaufen“, sagt Dr. Michael Kieninger. Die positiven Effekte für die Wertschöpfung heben besonders die Vertreter der Industriegüter- und Hightech- sowie der Finanzbranche hervor: Neun von zehn Managern dieser Sektoren sehen die Wertschöpfung in ihrem Unternehmen dank der Digitalisierung gesteigert. Vor allem Geschäftsführer und Vorstände betonen den wirtschaftlichen Nutzen.
An ihrer eigenen Digitalkompetenz hegen die Führungskräfte selbst wenig Zweifel: 88 Prozent wähnen sich hier mindestens gut aufgestellt. Besonders optimistisch sieht das die höchste Führungsebene. Im mittleren Management bestehen dagegen eher Zweifel an den Kompetenzen der Unternehmensleitung. Um einen Anreiz zu schaffen, gibt es in knapp jedem zweiten Unternehmen Zielvereinbarungen mit Führungskräften, die mit Digitalisierungsfortschritten verknüpft sind. Lediglich jedes fünfte Unternehmen vereinbart solche Ziele für alle Mitarbeiter. Derartige Vereinbarungen sind vor allem in der Medien- und Telekommunikationsbranche gang und gäbe, Nachholbedarf haben Industriegüter- und Hightechunternehmen. „Zielvereinbarungen für Führungskräfte sind sicher ein gutes Instrument. Digitalisierung ist allerdings nicht nur eine technische, sondern insbesondere eine kulturelle Herausforderung für das gesamte Unternehmen. Es gilt, die richtigen Wege zu finden, wie die gesamte Belegschaft auf die Reise in eine digitalisierte Unternehmenswelt mitgenommen wird“, sagt Dr. Michael Kieninger.
Für die Studie „Digital Value 2019: Von digitalen Einzelprojekten zur ganzheitlichen Transformation“ wurden im Auftrag von Horváth & Partners rund 300 Entscheider im April und Mai 2019 online befragt. Die Teilnehmer der Studie stammen aus Unternehmen ab 500 Mitarbeitern oder mit einem Jahresumsatz von mindestens 250 Millionen Euro in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die meisten Unternehmen gehören den Branchen Automotive, Industrie, Banken, Handel und Technologie an.
Themen
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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