04.12.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Aon Hewitt GmbH.
Dies dokumentiert eine repräsentative Online-Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon. Befragt wurden rund 2.000 Arbeitnehmer aus Unternehmen unterschiedlicher Größe. Nur gut ein Viertel der Arbeitnehmer (27,1 %) sieht sich bestens informiert und versteht die Nebenleistungen voll und ganz. Der Großteil (72,9 %) hat nur ein grobes Verständnis, kennt Nebenleistungen nur vom Hörensagen oder fühlt sich gänzlich uninformiert.
Wie Sie mit geschickter Gesprächsführung mehr erreichen
Je geringer das Einkommen des Mitarbeiters, desto größer sind die Informationslücken. Auch kennen mehr Frauen als Männer (33,2 % vs. 20,1 %) Nebenleistungen nur vom Hörensagen oder sogar gar nicht. Erhöhten Informationsbedarf gibt es auch in kleineren Unternehmen. Beispielsweise hat in Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern nur gut die Hälfte das Angebot „voll und ganz verstanden“ bis „grob verstanden“, während es in Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern circa 80 % sind.
Fragt man nach den gewünschten Informationen, hätte über die Hälfte der Arbeitnehmer an erster Stelle gerne eine generelle Übersicht über die angebotenen Nebenleistungen (56,7 %). Gehört dazu eine Betriebsrente, interessiert vor allem deren Höhe: Fast jeder zweite Arbeitnehmer (48,7 %) möchte wissen, was er als Betriebsrente zu erwarten hat.
Wohin ein Mangel an Information führen kann: Viele Mitarbeiter in kleinen Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) vermuten, dass das Angebot an Nebenleistungen nicht so recht zu ihren persönlichen Bedürfnissen passt. Ganz anders ist das Bild in Unternehmen, die zwischen 5.000 bis 10.000 Mitarbeiter beschäftigen: Hier haben fast 90 % der Mitarbeiter das Gefühl, in Sachen Nebenleistungen gut aufgestellt zu sein.
„Unsere aktuelle Studie offenbart, wie viel wertvolles Potenzial in Nebenleistungen für Arbeitgeber steckt“, so Aon-Geschäftsführer Fred Marchlewski. „Sie sind ein wichtiges Instrument bei der Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer und tragen dazu bei, die Bindung und Loyalität der Mitarbeiter zu festigen. Sie stärken zudem das finanzielle Wohlbefinden der Mitarbeiter und verbessern dadurch ihre Zufriedenheit und Arbeitsleistung. Nur: Um das Angebot wertschätzen zu können, müssen die Arbeitnehmer es auch kennen. Hier gibt es eindeutig Nachholbedarf. Es stellt sich dabei auch die Frage, warum sich Frauen schlechter informiert fühlen. Daher muss über alternative Informationskonzepte nachgedacht werden. Durch geeignete Kommunikation steigern Arbeitgeber langfristig die Mitarbeiterloyalität.“
Unternehmen verschenken ein großes Potenzial zur Mitarbeiterbindung, weil sie nicht ausreichend über ihre Nebenleistungen informieren. Das ist eines der Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon.
Von Mai bis Juni 2019 wurden im Rahmen einer Online-Umfrage 2.002 Arbeitnehmer in Deutschland zu verschiedenen Aspekten ihres finanziellen Wohlbefindens befragt. Die Auswahl der Teilnehmer wurde so gesteuert, dass die Befragung für die Zielgruppe repräsentativ ist (Alter, Geschlecht und Region).
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Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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