28.03.2019 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wenn Sie am Montag die Zeitung aufschlagen, das Radio anmachen oder ins Internet schauen, dann lesen Sie dort bestimmt etwas, das ganz und gar unglaublich ist. Wurde in England tatsächlich überraschend der Rechtsverkehr eingeführt? Kann es stimmen, dass man ein prähistorisches Seeungeheuer aus der Binnenalster geangelt hat? Und ist heute wirklich ein bundesweiter Feiertag?
Schauen Sie lieber noch mal genauer auf den Kalender! Am 1. April scherzen sogar große Tageszeitungen und Internetseiten gern einmal. Erinnern Sie sich zum Beispiel daran, dass Google vor einigen Jahren die Karten auf Google Maps mit einem antiken Schatzkarten-Look ausgestattet hat?
Misstrauen ist also angesagt! Und dann sind da natürlich noch die Kolleg*innen – bestimmt sitzt auch in Ihrem Büro der ein oder andere Scherzbold. Wenn Sie Pech haben, tauscht Ihnen ein kreativer Zeitgenosse die Computermaus gegen eine Plüschmaus, oder der Obstkorb in der Küche ist mit falschen Trauben gefüllt.
Warum das alles? Schon seit dem frühen 17. Jahrhundert gibt es die Redensart "jemanden in den April schicken" in den meisten europäischen Ländern. Auch US-Amerikaner*innen sind dank ausgewanderten Familien, die die Tradition aus ihren Heimatländern mitnahmen, nicht vorm April Fools' Day sicher. Der Aprilscherz wurde als solcher allerdings erst im 19. Jahrhundert benannt.
Unklar ist, warum genau der 1. April sozusagen der internationale Tag der Scherzbolde wurde. Angeblich zählte dieser Tag ähnlich wie Freitag, der 13. schon in der Antike als Unglückstag. Wieder andere Theorien besagen, dass am 1. April 1530 das Münzwesen des Heiligen Römischen Reichs neu geregelt werden sollte. Als dieser Tag überraschend ausblieb, wurden die Menschen, die darauf mit Geld spekuliert hatten, ausgelacht. Und dann gibt es noch die Geschichte, nach der der untreue König Heinrich IV. von einer anonymen jungen Dame diskret zum Stelldichein geladen wurde und sich diese Dame prompt als seine Ehefrau herausstellte.
Das klingt fast, als wären das auch erfundene Geschichten? Tja – wie bei so vielen Redewendungen und Bräuchen wissen wir heute also nicht mehr so ganz genau, was uns die umstrittene Aprilscherz-Tradition letztlich beschert hat. Aber das macht ja auch eigentlich nichts, denn viel dagegen machen können selbst die größten Scherz-Muffel nicht. Wenn Sie also dem 1. April so gar nicht begeistert entgegenschauen, dann ist jetzt noch Gelegenheit, die Kolleg*innen um Nachsicht zu bitten. Schließlich macht es viel mehr Spaß, Leute auszutricksen, die darüber auch wirklich lachen können. Und wenn Sie selbst Schelm*in sind, bleibt Ihnen noch ein ganzes Wochenende voller guter Ideen, wie Sie Ihr Büro am Montag aufheitern könnten …
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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