21.02.2023 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Geschenke, die vom Arbeitgeber in Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung gewährt werden, sind lohnsteuerlich nicht immer gleich, sondern unterschiedlich zu behandeln.
Live-Online-Seminar
Geschenke, die üblicherweise im Rahmen einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, können in die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Dies gilt immer dann, wenn der Wert des Geschenks 60 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) nicht übersteigt. Soweit der Freibetrag in Höhe von 110 Euro je Arbeitnehmer überschritten ist, können die Aufwendungen des Arbeitgebers nach § 40 Absatz 2 Nr. 2 EStG mit einem Pauschsteuersatz in Höhe von 25 % pauschalversteuert werden.
Das gilt jedoch nur dann, wenn das Geschenk aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gewährt wird. Wird das Geschenk lediglich bei Gelegenheit einer Betriebsveranstaltung gewährt, darf der hierbei entstehende geldwerte Vorteil nicht pauschalversteuert werden.
Ob ein Geschenk aus Anlass oder bei Gelegenheit einer Betriebsveranstaltung überreicht wird, hängt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung von der Üblichkeit ab, vgl. Goldmünzen-Urteil, BFH-Urteil vom 07.11.06, VI R 58/04.
Die Sonnenschein GmbH lässt ihren Arbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsveranstaltung einen Präsentkorb mit Lebensmitteln im Werte von 39 Euro zukommen. Es handelt sich um eine übliche Zuwendung, weil der Arbeitnehmer nicht nachhaltig bereichert wird.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers können in die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden, weil der Wert der Zuwendung 60 Euro nicht übersteigt. Eine Lohnversteuerung kommt nur in Betracht, soweit der Freibetrag nach § 19 Absatz 1a EStG in Höhe von 110 Euro überschritten ist. Dieser übersteigende Betrag kann mit einem Pauschsteuersatz in Höhe von 25 % pauschalversteuert werden. Die Pauschalversteuerung löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus.
Die Mondlicht AG wendet ihren Arbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsveranstaltung eine Goldmünze im Werte von 500 Euro als Geschenk zu.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers dürfen nicht in die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden, weil der Wert der Zuwendung 60 Euro übersteigt.
Eine Pauschalversteuerung mit einem Pauschsteuersatz in Höhe von 25 % kommt nicht in Betracht, da der Arbeitgeber keinen Arbeitslohn aus Anlass einer Betriebsveranstaltung, sondern lediglich bei Gelegenheit einer Betriebsveranstaltung gewährt.
Der Arbeitgeber kann eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG mit einem Steuersatz in Höhe von 30 % durchführen. Obwohl die Steuersätze lediglich um 5 % differenzieren ist zu beachten, dass bei der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG eine Verbeitragung zur Sozialversicherung durchzuführen ist, was für den Arbeitgeber zu erheblichen Mehrkosten führt.
Alternativ kann eine Pauschalversteuerung nach § 40 Absatz 1 Nr. 1 EStG durchgeführt werden.
Abweichend von Beispiel 2 wendet die Mondlicht AG ihren Arbeitnehmern ein Präsentpaket mit Lebensmitteln im Werte von 75 Euro zu.
Weil es nicht üblich ist, Arbeitnehmern im Rahmen einer Betriebsveranstaltung Geschenke von bleibendem Wert zukommen zu lassen, die beim Arbeitnehmer zu einer nachhaltigen Bereicherung führen, dürfen die Aufwendungen nicht in die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Es handelt sich um Arbeitslohn der den Arbeitnehmern unmittelbar zuzurechnen ist.
Sowohl die Sachbezugsfreigrenze (50 Euro) als auch die Freigrenze für Aufmerksamkeiten (60 Euro, kein besonderes persönliches Ereignis des Arbeitnehmers) kommen nicht zur Anwendung.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Bild: cottonbro studio (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?