27.04.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband.
Damit soll die bisherige Institutssicherung um eine Einlagensicherungsfunktion ergänzt werden. Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird an die zuständige Bankenaufsicht gestellt.
Auch künftig bleibt es bei dem präventiven Institutssicherungssystem für Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen. Durch umfassende und gezielt ergänzte Instrumente des Risikomonitorings, Transparenzpflichten im Verbund, frühzeitige Eingriffsrechte bei wirtschaftlichen Fehlentwicklungen und mögliche gegenseitige Unterstützungen sollen Schieflagen bei den angeschlossenen Instituten verhindert und damit ein Einlagensicherungsfall vermieden werden. Durch dieses Verfahren sollen auch künftig die gesamten Geschäftsbeziehungen zu den Kunden umfassend geschützt werden.
Nachdem der europäische Rechtsrahmen zulässt, dass ein solches Institutssicherungssystem auch die Funktion der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung erfüllt, wird das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe um die entsprechenden Anforderungen ergänzt. Damit ist im Einlagensicherungsfall jeder Kunde von Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen pro Institut abhängig von seiner Einlagenhöhe mit bis zu 100.000 Euro abgesichert.
Die Mitglieder des DSGV einigten sich mit dem Beschluss auch auf eine Beitragsverteilung für die Aufbringung der nunmehr aufgestockten Sicherungsmittel. Dabei werden die Sparkassen 49,4 Prozent, die Landesbanken 44,1 Prozent und die Landesbausparkassen 6,5 Prozent tragen. Sollten künftig wegen steigender Volumina der gesicherten Einlagen weitere Sicherungsmittel notwendig werden, so werden diese durch die jeweilige Institutsgruppe innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe aufgebracht.
Die Funktion der Institutssicherung nehmen wie bisher die bereits vorhandenen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe wahr: die beim DSGV angesiedelte Sicherungsreserve für die Landesbanken, der beim DSGV angesiedelte Sicherungsfonds für die Landesbausparkassen und die elf regionalen Sparkassenstützungs-fonds für die jeweiligen Sparkassenregionen. Für den durch die frühzeitige und effektive Institutssicherung gerade zu vermeidenden Fall einer Einlagensicherung würde der DSGV zentral die Sicherungsfunktion für die gesamte Gruppe wahrnehmen und könnte zur Befriedigung von betroffenen Anlegern nach einem klar geregelten Verfahren auf alle vorhandenen Sicherungsmittel der Gruppe zugreifen.
Das erweiterte Sicherungssystem soll mit Wirkung zum 3. Juli 2015 in Kraft treten und vollzieht die Anforderungen der EU-Einlagen-sicherungsrichtlinie und des deutschen Einlagensicherungsgesetzes nach, das sich derzeit noch in der abschließenden Gesetzesberatung befindet und ebenfalls zum 3. Juli 2015 in Kraft treten soll.
DSGV-Präsident Georg Fahrenschon sprach von einer bedeutenden Neuregelung: „Wir werden die gewohnt hohe Sicherheit für die Kunden von Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen auch künftig gewährleisten können. Unser Ziel ist es, auch künftig über frühzeitige institutssichernde Maßnahmen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe wirtschaftliche Schieflagen bei Instituten zu vermeiden und damit den jetzt gesetzlich neu geregelten Fall einer Einlagensicherung gar nicht eintreten zu lassen. Durch die Aufstockung der unmittelbar vorhandenen Sicherungsmittel entstehen den Instituten Belastungen, die aber über den Zeitablauf gut bewältigt werden können. Dabei ist eine faire Lastenverteilung innerhalb der Gruppe gelungen.“
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