10.11.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
„Durch die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wird ein signifikanter Beitrag zur Erreichung der ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele von Bund und Ländern erreicht, da das größte Einsparpotential im Gebäudebestand liegt. Darüber hinaus wird ein erheblich größeres Potential an privaten Investitionen generiert, als dies allein durch die KfW-Förderung möglich ist. Nur mit diesen privaten Investitionen kann das Sanierungstempo signifikant erhöht werden.“ Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, hatte in einem Schreiben an die Mitgliedes Vermittlungsausschusses appelliert, doch endlich den Weg für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung frei zu machen. „Denn,“ so Pakleppas Begründung, „derart getätigte Bauinvestitionen schaffen Arbeitsplätze im regional ansässigen mittelständischen Bau- und Ausbaugewerbe, wodurch zusätzliche Steuereinnahmen und höhere Sozialabgaben generiert werden.“
Darüber hinaus forderte das deutsche Baugewerbe, Änderungen an dem vom Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen Gesetz vorzunehmen. Dazu gehört für den Verband, der die Interessen von rund 35.000 mittelständischen Bauunternehmen vertritt, die steuerliche Absetzbarkeit von Einzelmaßnahmen, das Abrücken vom geforderten KfW-Standard 85, die Einbeziehung des Ersatzneubaus sowie von Gebäuden bis zum Baujahr 2001 in die Förderung.
Der KfW-Standard 85 stellt, so die Auffassung des deutschen Baugewerbes, eine Überforderung der sanierungswilligen Eigentümer dar, liegt er doch über dem derzeit geltenden Neubaustandard. Hier gilt es, das Vermittlungsverfahren als Chance zu nutzen, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Das gilt auch für Einzelmaßnahmen, sie müssen zukünftig einzeln absetzbar sein. „Der Hauseigentümer soll selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge er welche Sanierungsmaßnahmen durchführt oder ob er einmalig vollständig saniert“, so der ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Die neuen steuerlichen Regelungen sollten auch für den Ersatzneubau gelten. „Denn viele Wohnungen entsprechen vom Grundriss und vom Schallschutz her in keiner Weise den heutigen Anforderungen, so dass eine energetische Gebäudesanierung für den Investor nicht rentabel sein kann,“ erläuterte Pakleppa die Situation. Bestandsersatz sollte daher als eine Variante der Sanierung und Modernisierung nicht nur durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW, sondern auch steuerlich gefördert werden.
Quelle:Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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