14.07.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Die Bundesregierung hat ein neues Arbeitsprogramm zum Bürokratieabbau angekündigt. Der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré sagt dazu: "Der vorliegende Vorschlag bleibt weit hinter unseren Forderungen und Erwartungen zurück. Er verdient es nicht, ins Bundeskabinett zu kommen, weil ich darin noch nicht einmal einen Schritt in die richtige Richtung erkenne.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Referentenentwurf für ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt, das auch eine neue Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge vorsieht. Nach der Gesetzesbegründung soll durch diese Regelung eine von der Wirtschaft seit Jahren geforderte Entlastung vom Bürokratieaufwand durch die derzeitige Fälligkeitsregelung für die Beiträge zur Sozialversicherung erreicht werden.
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ZDB-Vizepräsident Dupré sieht in der vorgesehenen Neuregelung, nach der die Sozialabgaben in Höhe der tatsächlichen Beiträge des Vormonats als „voraussichtliche Beitragsschuld“ bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Lohnabrechnungszeitraumes fällig werden sollen, keine wirkliche bürokratische Entlastung. Der bürokratische Aufwand für die Betriebe bleibe gegenüber der heutigen Regelung, wonach die Sozialabgaben „in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld“ geschätzt und abgeführt werden müssen, gleich. „Eine doppelte Beitragsberechnung bleibt uns erhalten. Es ändert sich nur die Berechnungsgrundlage für die vorläufige Beitragsschuld, aber nicht der bürokratische Aufwand für die Betriebe. Monatliche Korrekturen bleiben notwendig. Die bisherige Berechnung auf Schätzungsbasis wird im Zweifel im Baugewerbe sogar eine höhere Genauigkeit haben als die vorgesehene Vormonatsbetrachtung – das ist eine typische Verschlimmbesserung; das kann uns der Bundeswirtschaftsminister schlechterdings nicht als einen Beitrag zum Bürokratieabbau verkaufen!“, erklärte Dupré. Auch der Liquiditätsentzug bleibe erhalten.
Als einzige wirkliche Lösung zum Bürokratieabbau sieht der ZDB eine Rückkehr zu der alten Fälligkeitsregelung, zumindest für diejenigen Wirtschaftszweige, in denen die Fälligkeit der Löhne aufgrund tariflicher Regelungen erst im Folgemonat eintritt. Die von den Sozialversicherungsträgern bei einer solchen Rückkehr zu der alten Fälligkeitsregelung behauptete Finanzierungslücke von 28 Mrd. € sei kritisch zu hinterfragen. Zumindest sei diese Finanzierungslücke durch ständig neue Rentenversprechen der Bundesregierung hausgemacht. Noch 2013 habe in der gesetzlichen Rentenkasse ein Überschuss von fast 30 Mrd. € bestanden, der bei weitem ausgereicht hätte, um die politische Fehlentscheidung über die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialabgaben aus dem Jahre 2005 endgültig rückgängig zu machen. „Leider ist das von der Politik versäumt worden.“
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