10.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband Deutscher Anwälte e.V..
Die 4-Tage-Woche kann in Unternehmen nach unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen umgesetzt werden. So können Arbeitnehmer zum Beispiel an vier Tagen der Woche bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit arbeiten, vier Tage bei geringerer Wochenarbeitszeit, bei dem der Lohn darauf angepasst wird oder nach einem weiteren Modell eine ebenfalls reduzierte Wochenarbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn.
Des Öfteren werden auch die Stunden des freien Tages auf die vier übrigen Tage verteilt.
Praxiswissen Homeoffice und mobiles Arbeiten
Die 4-Tage-Woche muss rechtssicher festgelegt werden. Wie die Festlegung erfolgen kann, ist in dem meisten Fällen davon abhängig, ob im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag gilt. Bei den geltenden tarifvertraglichen Regelungen muss vorher überprüft werden, ob diese das Einführen einer 4-Tage-Woche unterbinden.
Im Falle, dass weder ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung anwendbar ist, kann durch den Arbeitgeber, unter Ausübung seines Direktionsrechts, eine Umverteilung der Arbeitszeit zu einer 4-Tage-Woche erfolgen. Die Umverteilung oder Reduzierung der Arbeitszeit zu einer 4-Tage-Woche muss dabei vertraglich vereinbart werden.
In dem meisten Fällen ist die Arbeitszeit des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag fest vorgegeben. Das bedeutet auch, dass der Arbeitgeber ohne weiteres die Arbeitszeit nicht ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers reduzieren darf. Eine Einseitige Reduzierung der Arbeitszeit für eine 4-Tage-Woche durch den Arbeitgeber kann nur durch eine Änderungskündigung erfolgen. In den meisten Fällen ist eine Änderungskündigung, mit der Arbeitnehmer zu einer 4-Tage-Woche gezwungen werden, jedoch nicht sozial gerechtfertigt. Deswegen sollte eine einvernehmliche Reduzierung der Arbeitszeit angezielt werden.
Je nach Arbeitszeitmodell werden die Arbeitsstunden des freien Tages auf die restlichen vier Tage aufgeteilt. Dabei ist zu beachten, dass die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden pro Werktag gemäß § 3 ArbZG nicht überschritten werden darf. Durchschnittlich darf dabei auch eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten werden. Das Arbeitszeitgesetz geht bei der Berechnung der täglichen Arbeitszeit von sechs Werktagen pro Woche aus. Demnach ist bei einer 4-Tage-Woche eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag möglich.
Ausgenommen davon sind minderjährige, schwangere und stillende Personen. Dessen tägliche Arbeitszeit darf 8 bzw. 8,5 Stunden nicht überschreiten.
Wenn hingegen in die Arbeitszeit einen Arbeitsbereitschaft oder ein Bereitschaftsdienst fällt, kann die tägliche Arbeitszeit auch auf über 10 Stunden erhöht werden. Das ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG zugelassen, wenn eine tarifvertragliche Betriebs- oder Dienstvereinbarung über eine solche Erhöhung vorliegt.
Besonderheiten können sich durch die 4-Tage-Woche bei Feiertagen und im Krankheitsfall ergeben. Ob bei Feiertagen oder bei Krankheit der Modus verändert werden darf, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Sind die vier zu leistenden Arbeitstage nicht genau festgelegt, kann vom Arbeitsgeber angewiesen werden, an welchen Tagen der Arbeitnehmer arbeiten soll. Das muss dem Arbeitnehmer rechtzeitig, mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt werden. Wenn im Arbeitsvertrag festgelegt ist, an welchen Tagen der Woche die Arbeitsleistung erbracht werden soll, müssen fehlende Feier- oder Krankheitstage nicht am arbeitsfreien Tag von Arbeitnehmer nachgeholt werden.
Bild: EKATERINA BOLOVTSOVA (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?