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2013: 455 Millionen Euro vom Bund für die Städtebauförderung

02.01.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Diese Finanzhilfen und Förderprogramme gibt es 2013 für Sanierung und Städtebau

"Mit Fördermitteln in Höhe von 455 Millionen Euro unterstützen wir als Bund auch im Jahr 2013 die Städtebauförderung. Dies ist ein Signal der Bundesregierung an die Länder und Kommunen, in die Sicherung der Zukunftsfähigkeit ihrer Infrastruktur zu investieren", erklärte Bundesbauminister Peter Ramsauer anlässlich der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013 durch den Bund. Der Staatsvertrag wird nunmehr von den Landesbauministern gegengezeichnet, das Inkrafttreten wird für März 2013 erwartet.

Sanierter Altbau in Berlin Sanierter Altbau in Berlin.
Sanierter Altbau in Berlin. Foto: BMVBS

Der Bund stellt den Ländern damit Finanzhilfen zur Förderung des Städtebaus zur Verfügung, die unter Kofinanzierung der Länder und Kommunen einzusetzen sind. Insgesamt stehen somit rund 1,4 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln für Investitionen bereit - bei einem erwarteten Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 6,6 Milliarden Euro.

Ramsauer: "Die Städtebauförderung ist seit über 40 Jahren eine bewährte Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Kommunen. Unsere Unterstützung gilt Städten und Gemeinden aller Größenordnungen, den Metropolen genauso wie den kleinen Gemeinden im ländlichen Raum."

Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 bietet der Bund Ländern und Kommunen erneut folgende Förderprogramme an:

  • "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zur Förderung der Innenentwicklung (97 Mio. Euro),
  • "Stadtumbau" zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel in Ost (84 Mio. Euro) und West (83 Mio. Euro),
  • "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" für die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf (40 Mio. Euro),
  • "Städtebaulicher Denkmalschutz" zur Erhaltung historischer Stadtkerne und Stadtquartiere in Ost (64 Mio. Euro) und West (32 Mio. Euro),
  • "Kleinere Städte und Gemeinden" zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen und dünn besiedelten Raum (55 Mio. Euro).

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