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Kostenlosen Newsletter anfordernVeröffentlicht: 25. Juli 2018
Aktenzeichen: IV R 11/14
NV: Betrifft das Urteil des FG einen einheitlichen Streitgegenstand, bei dem über mehrere Rechtsfragen gestritten wird, die kumulativ im Sinne des Revisionsklägers beantwortet werden müssen, um seinem Klageantrag entsprechen zu können, bedarf die Begründung der Revision einer Darlegung der Gründe, weshalb alle Rechtsfragen im Sinne des Revisionsklägers beantwortet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn das FG sein Urteil allein auf die Verneinung einer der Rechtsfragen gestützt hat.
Urteil vom 7.6.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2018
Aktenzeichen: IX R 35/16
NV: Erwirbt bei einer GmbH der eine Gesellschafter vom anderen dessen Geschäftsanteil mit dinglicher Wirkung zum Bilanzstichtag und vereinbaren die Gesellschafter zugleich, dass dem ausscheidenden Gesellschafter der laufende Gewinn der Gesellschaft noch bis zum Bilanzstichtag zustehen und nach Aufstellung der nächsten Bilanz an ihn ausgeschüttet werden soll, kann ein zivilrechtlich wirksamer und steuerlich anzuerkennender Gewinnverteilungsbeschluss vorliegen mit der Folge, dass der im Folgejahr von der Gesellschaft an den ausgeschiedenen Gesellschafter ausgeschüttete Betrag diesem als (nachträgliche) Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen ist; damit scheidet eine Zurechnung beim erwerbenden Gesellschafter ebenso aus wie eine nachträgliche Erhöhung des Veräußerungserlöses beim ausgeschiedenen Gesellschafter.
Urteil vom 13.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2018
Aktenzeichen: IX R 40/17
NV: Bei der Ermittlung des Verlusts i.S. von § 17 EStG aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder der Auflösung der Gesellschaft dürfen die Anschaffungs- und die Veräußerungskosten gemäß § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. durch das JStG 2010 auch dann nur zu 60 % abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige zwar keine durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen erzielt hat, aber mit der Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen gehandelt hat.
Urteil vom 29.5.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2018
Aktenzeichen: III R 12/17
Urteil vom 14.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 25. Juli 2018
Aktenzeichen: XI R 22/17
NV: Ein Organisationsverschulden kann nicht ausgeschlossen werden, wenn statt einer Fristenkontrolle die zu beachtende Revisionsbegründungsfrist nur in einer Wiedervorlageliste oder durch Erfassung der Wiedervorlage in einem elektronischen Dokumentationssystem berücksichtigt wird.
Urteil vom 22.5.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 17. Juli 2018
III C 3 - S 7179/08/10005 :001 2018/0592904
Im Zusammenhang mit der Änderung des § 171 Abs. 10 Abgabenordnung (AO) durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) vom 22. Dezember 2014 erfolgte zum 1. Januar 2015 die Aufhebung des Verweises auf die Verfahrensvorschriften der AO in § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ist § 171 Abs. 10 AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 erneut geändert worden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I Seite 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18. Mai 2018 - III C 3 - S 7279/11/10002 - 10 - (2018/0401333); BStBl I S. 695, geändert worden ist, wie folgt geändert:
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Herunterladen bereit.
Im Auftrag
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Geschäftszeichen: IV B 5 - S 1300/07/10087 2018/0545619
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt die Textziffer 1.3.1.3 150.000 Euro-Grenze des BMF-Schreibens zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG), BStBl I S. 289, mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in der folgenden Fassung:
„1.3.1.3 150.000 Euro-Grenze
Für die Ermittlung der 150.000 Euro-Grenze sind die Anschaffungskosten aller - also auch mittelbarer - Beteiligungen im Sinne des § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 AO zu berücksichtigen. Die Anschaffungskosten früher erworbener Beteiligungen sind ebenfalls in die Berechnung einzubeziehen.
Der Erwerb oder die Veräußerung von börsennotierten Beteiligungen an einer Gesellschaft von weniger als 1 Prozent muss trotz Überschreitens der 150.000 Euro-Grenze nicht mitgeteilt werden, wenn mit der Hauptgattung der Aktien der ausländischen Gesellschaft ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer Börse in einem EU-/EWR-Staat oder an einer in einem anderen Staat nach § 193 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KAGB von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Börse stattfindet. Für die Ermittlung der 1 Prozent-Grenze sind die gehaltenen Beteiligungen zu berücksichtigen. Wird die 150.000 Euro-Grenze mittels börsennotiertem Erwerb bzw. Veräußerung überschritten, so dass deshalb keine Meldepflicht besteht, und folgt darauf ein Erwerb bzw. eine Veräußerung, der bzw. die nicht unter Satz 1 fällt, ist der vorangegangene börsennotierte Erwerb bzw. die Veräußerung hinsichtlich der 150.000 Euro-Grenze außer Betracht zu lassen. Die aktuelle Liste der nach § 193 Absatz 1 Nummer 2 und 4 KAGB zugelassenen Börsen ist auf der Internetseite der BaFin abrufbar: (derzeit https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/WA/ae 080208 boersenInvG.html).“
Im Auftrag
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: I R 12/16
Urteil vom 18.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: I R 12/16
Die Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 2002 durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum kann auch zu einem negativen Wert führen.
Urteil vom 7.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: III R 5/16
Urteil vom 26.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: III R 24/17
Urteil vom 25.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: X R 39/15
Ist eine zur Basisversorgung hinzutretende und von dieser getrennte Kapitalversorgung aus einem berufsständischen Versorgungswerk als Kapitallebensversicherung ausgestaltet, sind auf entsprechende Kapitalauszahlungen nicht die Regelungen über die Leistungen aus einer Basis-Altersversorgung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG), sondern die Regelungen über Erträge aus Kapitallebensversicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) anzuwenden.
Urteil vom 12.12.2017
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: X R 17/16
Urteil vom 14.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: XI R 50/17
Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist die Änderung eines Bescheides über den verbleibenden Verlustvortrag und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG nur zulässig, soweit eine Korrektur der Steuerbescheide nach den Vorschriften der AO hinsichtlich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte (noch) möglich ist und diese der Steuerfestsetzung tatsächlich zugrunde gelegt worden sind.
Urteil vom 16.5.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: X B 144, 145/17; X B 144/17; X B 145/17
Urteil vom 12.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: IX B 122/17
Urteil vom 29.5.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: X R 16/16
Urteil vom 14.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: VII B 99/17
Urteil vom 24.10.2017
Zum ArtikelBezug: BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 (BStBl I S. 468) TOP 15 ESt II/18
Veröffentlicht: 5. Juli 2018
Geschäftszeichen: IV B 5 - S 1341/0 :003 2018/0513090
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG im Hinblick auf die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen Folgendes
Das Schreiben vom 30. Dezember 1999 (BStBl I S. 1122) „Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen“ wird durch dieses Schreiben zum 31. Dezember 2018 aufgehoben. Die nachstehenden Grundsätze sind für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt bestehende Kostenumlagevereinbarungen werden für einen Übergangszeitraum für Wirtschaftsjahre bis zum 31. Dezember 2019 nach dem Schreiben vom 30. Dezember 1999 gewürdigt
Für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen gelten die Grundsätze des Kapitels VIII der OECDVerrechnungspreisleitlinien 2017 (OECD Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations; derzeit abrufbar unter: http://dx.doi.org/10.1787/9789264274297-de).
Wirken mehrere Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe im gemeinsamen Interesse zusammen, übernehmen gemeinsam Risiken und leisten Beiträge,
sind die Beiträge zu Fremdvergleichspreisen zu bewerten und von den Unternehmen anhand der jeweils zu erwartenden Vorteile zu vergüten.
Die Textziffer 7. der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) vom 23. Februar 1983 (BStBl I S. 218) bleibt weiterhin aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen bereit.
Im Auftrag
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: II R 43/15
Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß.
Urteil vom 25.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: II R 3/16
Urteil vom 28.2.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: III R 10/17
Urteil vom 22.2.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: III R 14/17
Die Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG, nach der materielle Fehler der letzten Kindergeldfestsetzung durch Neufestsetzung oder durch Aufhebung der Festsetzung beseitigt werden können, räumt der Familienkasse kein Ermessen ein, sondern regelt die Aufhebung oder Neufestsetzung als gebundene Entscheidung (Bestätigung von Tz. V 21.1 Abs. 1 Satz 2 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom 13. Juli 2017, BStBl I 2017, 1006).
Urteil vom 21.2.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: III R 40/17
Die Steuerbefreiung für Zugmaschinen nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG setzt nur voraus, dass die Zugmaschine ausschließlich für einen Schaustellerbetrieb oder einen Betrieb nach Schaustellerart verwendet wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Halter der Zugmaschine ein Reisegewerbe i.S. der §§ 55 ff. der GewO ausübt.
Urteil vom 25.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: IV R 15/15
Dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft kann die Mitunternehmerstellung bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils zuzurechnen sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und Mitunternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative vollständig auf ihn übergegangen sind (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Juni 2017 IV R 42/13, BFHE 259, 258).
Urteil vom 1.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: IV R 33/15
Für Jahre seit Inkrafttreten des § 15b EStG kann die auf § 42 AO gestützte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung nicht mehr angewendet werden.
Urteil vom 26.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: IX R 33/16
Ein Wechsel von der in Anspruch genommenen degressiven AfA gemäß § 7 Abs. 5 EStG zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist nicht möglich.
Urteil vom 29.5.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: IX R 16/17
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich.
Urteil vom 13.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: IX R 18/17
Hat der Leistende nicht die Möglichkeit, durch seine Leistung das Entstehen des Anspruchs auf die Leistung des Vertragspartners positiv zu beeinflussen, genügt die Annahme der Leistung der Gegenseite nicht, um den fehlenden besteuerungsrelevanten Veranlassungszusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung herzustellen.
Urteil vom 13.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: IX R 41/17
Urteil vom 13.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: XI B 117/17
Urteil vom 26.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: IX B 8/18
Urteil vom 18.5.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: XI B 5/18
NV: Ein Urteil eines FG ist nicht mit Gründen versehen, wenn das FG von der Begründungserleichterung des § 105 Abs. 5 FGO Gebrauch macht, ohne auf einen im Laufe des Klageverfahrens sinngemäß gestellten Antrag einzugehen, das Verfahren wegen eines Billigkeitsverfahrens auszusetzen.
Urteil vom 8.5.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: VI B 101/17
Urteil vom 7.6.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: IX B 106/17
NV: Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf der Grundlage der BFH-Entscheidung vom 27. Juni 2017 IX R 37/16 (BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192) liegt nicht vor, wenn die Wohnung dem Steuerpflichtigen nicht als Wohnung zur Verfügung steht, sondern von einem Dritten zu Wohnzwecken genutzt wird und der Steuerpflichtige sich dort nur gelegentlich besuchsweise aufhält.
Urteil vom 29.5.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: II R 42/15
NV: Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß.
Urteil vom 25.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 11. Juli 2018
Aktenzeichen: VII B 112/17
NV: Die Beiladung nach § 218 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 174 Abs. 5 Satz 2 AO ist bereits dann gerechtfertigt, wenn wegen eines der in § 218 Abs. 3 Satz 1 AO genannten Verfahren die Möglichkeit einer Folgeänderung besteht und das FA die Beiladung beantragt oder veranlasst hat. Weitere Voraussetzungen müssen, da die genannten Regelungen eine Rechtsfolgenverweisung auf § 360 AO bzw. § 60 FGO enthalten, nicht erfüllt sein.
Urteil vom 29.5.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: I R 37/16
Urteil vom 18.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: II R 59/15
Urteil vom 24.1.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: IV R 5/15
Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR.
Urteil vom 12.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: V R 23/17
Die organschaftliche Zusammenfassung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bewirkt bei Anwendung des § 25 UStG, dass es sich nur bei den von Organgesellschaften mit eigenen Betriebsmitteln erbrachten Leistungen um Eigenleistungen handelt, während die durch Organgesellschaften von Dritten bezogenen Leistungen Reisevorleistungen sind, die in die Margenbesteuerung einzubeziehen sind.
Urteil vom 1.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: V R 25/17
§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a.F. setzt ebensowenig wie Art. 52 Buchst. a MwStSystRL a.F. voraus, dass die Leistung höchstpersönlich erbracht wird. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur die Leistung eines auftretenden Künstlers, sondern auch die einer sog. Gastspielagentur, die auftretende Künstler nicht vermittelt, sondern als eigene Leistung zur Verfügung stellt. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a.F. setzt zudem keine Leistungserbringung an Unternehmer voraus.
Urteil vom 1.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: VIII R 1/15
Die erforderliche berufliche Tätigkeit "für" eine Kapitalgesellschaft setzt nach der bis Ende des Veranlagungszeitraums 2016 geltenden Fassung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG nicht voraus, dass der Gesellschafter unmittelbar für diejenige Kapitalgesellschaft tätig wird, für deren Kapitalerträge er den Antrag stellt.
Urteil vom 27.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: IX R 14/17
Urteil vom 6.2.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: X R 5/16
Urteil vom 22.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: VI R 64/15
NV: Begehrt der Kläger im Streitjahr eine höhere Steuerfestsetzung, weil ein Bilanzposten zu niedrig angesetzt sei, so ist die Klage nur zulässig, wenn sich der ggf. unrichtige Wertansatz beim Kläger selbst in den Folgejahren nachteilig auswirken kann.
Urteil vom 25.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: IX R 22/17
NV: Hat der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch durch den Tod des Nießbrauchers innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbliebenen Teil der Erhaltungsaufwendungen nicht als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehen.
Urteil vom 13.3.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: X B 53/17
Urteil vom 26.2.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: X B 124/17
NV: Die formelle Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Teil-Einspruchsentscheidung (§ 367 Abs. 2a AO) ist durch die bereits vorliegende BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 30. September 2010 III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11) geklärt. Die seither eingetretenen Entwicklungen in der Rechtsprechung des BVerfG und der Literatur geben keinen Anlass, diese Frage erneut höchstrichterlich zu prüfen.
Urteil vom 18.4.2018
Zum ArtikelVeröffentlicht: 04. Juli 2018
Aktenzeichen: X R 9/18
Urteil vom 9.4.2018
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