18.07.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof.
Veröffentlicht: 18. Juli 2018
Aktenzeichen: X R 39/15
Ist eine zur Basisversorgung hinzutretende und von dieser getrennte Kapitalversorgung aus einem berufsständischen Versorgungswerk als Kapitallebensversicherung ausgestaltet, sind auf entsprechende Kapitalauszahlungen nicht die Regelungen über die Leistungen aus einer Basis-Altersversorgung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG), sondern die Regelungen über Erträge aus Kapitallebensversicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) anzuwenden.
Urteil vom 12.12.2017