Ausfuhrbegleitdokument

Stand: 21.11.2014

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Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein Nachweis der Zollstelle über die Zulässigkeit der Ausfuhr. Das Ausfuhrbegleitdokument wird auch Ausfuhranmeldung oder früher Ausfuhrerklärung genannt.

Seit 1. Juli 2009 sind Ausfuhranmeldungen zwingend in elektronischer Form abzugeben. Das Ausfuhrbegleitdokument ersetzt die Ausfuhranmeldung in Papierform. Auf dem Ausfuhrbegleitdokument sind die Bezugsnummer der Sendung (Moving Reference Number, MRN) und ein Barcode enthalten, der bei Verlassen des Gemeinschaftsgebiets gescannt wird und einen Ausgangsvermerk (AgV) erzeugt. Dieser ersetzt den Stempelaufdruck beim Ausfuhrbegleitdokument in Papierform.

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Ausfuhrbegleitdokument im einstufigen Verfahren

Die Notwendigkeit einer Ausfuhranmeldung und damit eines Ausfuhrbegleitdokuments besteht bei Waren ab einem Rechnungswert von 1.000 Euro oder einem Warengewicht von 1.000 kg. Warensendungen mit einem Rechnungswert zwischen 1.000 Euro und 3.000 Euro können im einstufigen Verfahren abgewickelt werden. Die Warensendung muss bei der für den Geschäftssitz des Versenders zuständigen Zollstelle (vor-)gestellt werden. Fernen muss eine elektronische Ausfuhranmeldung vorliegen. Die Ausfuhrzollstelle prüft die Ausfuhranmeldung und -ware. Bei einem positiven Prüfergebnis wird ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt und die Ware kann ausgeführt werden.

Ausfuhrbegleitdokument im zweistufigen Verfahren

Waren mit einem Rechnungswert von über 3.000 Euro müssen im zweistufigen Verfahren abgefertigt werden. Dabei wird der Datensatz der elektronischen Ausfuhranmeldung an die für den Versender zuständigen Binnenzollstelle (Ausfuhrzollstelle) gesandt. Diese überprüft die Ausfuhranmeldung und -ware und leitet bei positivem Bescheid und Überlassung der Ware die Daten an die Ausgangszollstelle weiter.

Ausfuhranmeldung für Unternehmen mit wenigen Ausfuhranmeldungen

Für KMU, die nur wenige Waren ausführen und daher keine eigene Softwarelösung für die Warenausfuhr implementieren wollen, bietet die Zollverwaltung eine kostenneutrale Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen über das Internet zu erstellen: die Internet-Ausfuhranmeldung IAA und IAA Plus.

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