HOAI

Stand: 23.11.2018

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HOAI_Haus_Geld © C. Chocolat01/ pixelio

Seit dem 18.08.2009 gilt die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie löst die alte, mehrfach geänderte Version ab. Trotz der Tatsache, dass die Tafelwerte im Schnitt um 10 % angehoben wurden, besteht für Architekten allerdings kein Grund zur Euphorie. Ohne ein sorgsames Vertragsmanagement besteht durchaus die Gefahr, dass die neue HOAI zu geringeren Vergütungen führen kann als die Abrechnung nach der alten.

Bei der Vertragsgestaltung, aber auch bei der Verhandlung von Honorar und Leistungsinhalten sowie bei der Vertragsdurchführung ist auf Seiten des Architekten noch mehr Sorgfalt aufzuwenden, um auf diese Weise sicherzustellen, dass das tatsächlich verdiente Honorar auch bezahlt werden muss.

Die HOAI als zwingendes Recht

Die HOAI ist für alle Teilnehmer im Rechtsverkehr zwingend, d. h. die Mindestpreise in der HOAI sind gesetzliche Mindestpreise und die Höchstpreise sind gesetzliche Höchstpreise.

Die neue HOAI gilt für alle Planungsleistungen, die nach ihrem Inkrafttreten am 18.08.2009 vertraglich vereinbart wurden.

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