Brandschutz

Stand: 20.11.2014

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Haus_Brandschutz © C. Thorben Wengert/ Pixelio

Unter dem Begriff Brandschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Es gilt der Grundsatz: Gefahrenminimierung und Festsetzung von Mindestsschutzzielen!

Dabei ist wirksamer Brandschutz nicht allein durch Einzelmaßnahmen, sondern nur durch koordiniertes Zusammenwirken mehrerer Maßnahmen zu erreichen.

Praxishinweis:

Der Bundesgerichtshof hat in seinem neuesten Urteil (26.01.2012 - VII ZR 128/11) dargestellt, dass die gesamte Brandschutzplanung zu den Verpflichtungen des Architekten gehört. Der Architekt muss daher den Brandschutz bereits von Anfang an im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 3 mit den Behörden abstimmen und gegebenenfalls auch die Erwartungen der Brandschutzgutachter bei der Brandschutzbegutachtung vorhersehen und in seinen Planungen berücksichtigen. Mängel in der Ausführung der Planung führen, wie der BGH noch einmal ganz deutlich klargestellt hat, regelmäßig zu einer Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn auf die entstehenden Schäden.

Schutzziele im Brandschutz

Bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung insbesondere Leben, Gesundheit und Eigentum nicht gefährdet werden (§ 3 Abs. 1 MBO).

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind (§ 14 MBO).

Einflussfaktoren auf das Einhalten der Schutzziele im Brandschutz sind:

  • Brennbarkeit der Baustoffe
  • Feuerwiderstandsdauer der Bauteile, dargestellt als Feuerwiderstandsklassen
  • Anordnung der Rettungswege
  • Wirksamkeit von Verschlüssen und Abschlüssen von Öffnungen in abschnittsbegrenzenden, raumabschliessenden Bauteilen
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Brandschutznachweis

Die Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen muss in Form eines Brandschutznachweises dokumentiert werden. Dieser muss nach § 11 BauVerfVO folgende Angaben beinhalten:

  • Brandverhalten Baustoffe und Bauteile
  • Anforderung an Feuerwiderstand von Bauteilen
  • Darstellung Brand- und Rauchabschnitte
  • Abstände
  • Rettungswege
  • Feuerwehrflächen und Löschwasser

Fehler im baulichen Brandschutz

Dies sind die häufigsten Fehler im baulichen Brandschutz:

  • Falsche Lage und Ausführung der Brandwand
  • Nichtbeachten von Auflagen aus der Baugenehmigung
  • Mangelhafte Kenntnis der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Fehlerhafte Umsetzung der Inhalte von Sonderbauvorschriften
  • Bestellte Fehler – Planungsfehler; viele Fachplaner bezeichnen sich nur als solche!
  • Nichtzugelassene Fachfirmen bzw. Leistungserbringer mit ausländischen Laienkräften
  • Dokumentation der Abnahme, die nicht geprüft werden aber Fehler beinhalten
  • Mangelnde Kenntnis im Bereich des baulichen und technischen Brandschutzes
  • Fehlerhafte bzw. fehlende Schottungen bei der Durchdringung funktionserhaltender Bauteile mit Rohr-, Kabel- und Lüftungsleitungen

Die 4 Säulen des Brandschutzes

Der Brandschutz lässt sich in der Praxis in vier Bereicht aufteilen. Den baulichen Brandschutz, anlagentechnischen Brandschutz, organisatorischen Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz.

Baulicher Brandschutz

  • Zugänglichkeit der baulichen Anlagen vom öffentlichen Straßenraum
  • Erster und zweiter Rettungsweg sowie Rettungswegausbildung
  • Anordnung von Brandabschnitten und anderen Unterteilungen
  • Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen
  • Feuerwiderstand von Bauteilen sowie Brennbarkeit der Baustoffe

Anlagentechnischer Brandschutz

  • Brandmeldeanlage
  • Alarmierungseinrichtungen
  • Automatische Löschanlagen
  • Brandschutztechnische Einrichtungen
  • Rauchableitung – Zulufteinrichtungen
  • Lüftungskonzept bei Brandschutzanforderungen
  • Funktionserhalt von Anlagen, Netzersatzversorgung
  • Blitz- und Überspannungsschutzanlage
  • Sicherheits- und Notbeleuchtung
  • Aufzüge und Gebäudefunkanlage

Organisatorischer Brandschutz

  • Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Evakuierungsplanung
  • Flucht- und Rettungspläne nach § 55 ArbStättV
  • Alarm- und Einsatzpläne für Katastrophen nach §14 KatSGBbg (z.B. Krankenhäuser)
  • Alarm- und Gefahrenabwehrpläne nach StörfallVO (BImSchG)
  • Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen
  • Kleinlöschgeräte (Feuerlöscher)
  • Brandschutzschulung und –ausbildung des Personals
  • Brandschutzbeauftragter
  • Einrichtung einer Werksfeuerwehr

Abwehrender Brandschutz

  • Löschwasserversorgung und –rückhaltung
  • Feuerwehrplan nach DIN 14095
  • Zufahrt und Flächen für die Feuerwehr
  • Schlüsseldepots (Feuerwehrschlüsselkasten – FSK)
  • Festlegung zentraler Anlaufstellen für die Feuerwehr

Quellen: Detlef Behrens, Verlag Dashöfer

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