13.03.2025 Quelle:
Die Beauftragte kann Verstöße gegen das GlG gegenüber der Dienststellenleitung beanstanden, dies muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach (offizieller) Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahme erfolgen. Die Dienststellenleitung hat dann die beanstandete Maßnahme aufzuschieben, erneut zu entscheiden und die Entscheidung gegenüber der Gleichstellungsbeauftragten zu begründen.
Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.
Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode einDas flexible Premium-Abo: Nutzen Sie maximale Freiheit bei vollem Zugriff auf alle Portalinhalte von dasGleichstellungswissen. Jetzt ohne Risiko das Monatsabo testen!
23,50 € / Monat* *1-Monatsabonnement mit 2 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 23,50 € zzgl. MwSt.
Die Premium-Mitgliedschaft auf dasGleichstellungswissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitgliedschaft!
19,50 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 117,00 € zzgl. MwSt.
Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasGleichstellungswissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.
17,50 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 210,00 € zzgl. MwSt.