28.11.2024 — Von
. Quelle:Während des Elterngeldbezugs kann grundsätzlich eine Teilzeitarbeit im Umfang von durchschnittlich bis zu 32 Wochenstunden im Monat aufgenommen werden. Die ursprüngliche Teilzeitarbeitsgrenze von bislang 30 Wochenarbeitsstunden im Monatsdurchschnitt ist für Geburten ab dem 1. September 2021 auf 32 Wochenstunden angehoben worden (§ 1 Abs. 6 BEEG). Eltern haben damit die Möglichkeit, mit mehr Stunden wöchentlich zu arbeiten, ohne ihren Anspruch auf Elterngeld zu verlieren, z. B. im Rahmen [...]
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