28.11.2024 — Von
. Quelle:Benachteiligungen bei der Leistungsvergütung können unter anderem dann vorliegen, wenn folgende Feststellungen zutreffen:
„Bei der Einstellung einer Frau wird eine geringere Leistungsfähigkeit angenommen als bei ihren männlichen Kollegen und eine geringere Leistungszulage vereinbart.
Bestimmte weiblich dominierte Beschäftigtengruppen nehmen nicht am System der Leistungsvergütung teil.
Was [...]
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