19.02.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baser International Service GmbH.
Aktuell werden 67 Prozent der Betroffenen zuhause, überwiegend durch Angehörige, begleitet. Für die Betreuenden stellen Anträge zeitaufwendige Aufgaben dar. Helpphone-Anbieter Baser International klärt über die Beantragung des Pflegegrads auf.
Auf dem Weg zur Pflegeleistung steht als erster Schritt immer die Frage nach dem Bedarf. Als pflegebedürftig gelten Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Krankheiten oder Behinderungen. Die Beeinträchtigung der betroffenen Person in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung muss mindestens sechs Monate andauern, um Anspruch auf einen Pflegegrad erheben zu können. Nur Pflegekassen nehmen den Antrag entgegen. Eng an Krankenkassen gekoppelt, deckt die Pflegepflichtversicherung die Leistungen in der Regel ab. Bei minderjährigen Pflegebedürftigen genügt die Familienversicherung. Pflegekassen halten die Hürden für den Antrag gering: Vom persönlichen Besuch beim Pflegestützpunkt über den Anruf bis hin zum Online-Formular bieten sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten.
Die Antwort erreicht den Antragsteller per Post, wobei sich die ankommenden Formulare von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. In jedem Fall geht es um Auskünfte zur betroffenen Person, Art der beantragten Leistung sowie Besonderheiten bezüglich der Ansprüche, wie Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften. Senden Betroffene oder Angehörige das ausgefüllte Dokument ein, folgt als nächstes der Besuch eines Gutachters. Sachverständige prüfen Arbeitsabläufe und -aufwand und stufen anhand eines Punktesystems ein, welche Ansprüche gelten. Es gibt fünf verschiedene Schweregrade: Von Pflegegrad 1, definiert durch eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bis hin zum Pflegegrad 5 mit schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit plus besonderer Anforderungen für die pflegerische Versorgung.
Leistungsüberblick
Besonders wichtig: bei Erstantrag oder Höherstufung lieber früh mit dem Prozess beginnen. Denn nimmt die Kasse den Antrag an, erhalten Antragsteller die Leistungen rückwirkend zu dem Tag, an dem die Anfrage einging. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe und Art der Leistungen, die Betroffenen erhalten. Helpphones oder andere Hausnotrufsysteme zur Absicherung des altersgerechten Lebens in den eigenen vier Wänden übernimmt die Pflegekasse beispielsweise komplett ab Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2 stehen steigende Budgets für das ganze Spektrum der Pflegeleistungen wie Pflegegeld und Kurzzeitpflege bereit.
Die Baser International Service GmbH mit Sitz in Düsseldorf wurde 2007 von Mahir Baser gegründet. 10 Mitarbeiter widmen sich verbraucherorientierten Services. Der Fokus liegt auf dem ortsungebundenen Notruf mit angeschlossener Versicherungsleistung Helpphone und dem Helpphone Luna, einer Kombination aus smartem Lautsprecher und Hausnotruf. Mehr unter www.helpphone.de
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