13.03.2025 — Von
. Quelle:Der nähere Umfang der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten soll in der jeweiligen Hauptsatzung geregelt werden.
Beispiele für AufgabenAufgaben sind beispielsweise die Netzwerkarbeit, d.h. die Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Verbänden, Vereinen und Initiativen zur Gleichstellung von Mann und Frau, zur Förderung der Frauen bzw. zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Zusammenarbeit mit anderen kommunalen [...]
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