28.11.2024 — Von
. Quelle:Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentl. DienstDas Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes BremenS.o. Fn. 4. gilt gemäß seinem § 2 für die Verwaltungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts [...]
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