16.05.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 14. Mai 2018
Aktenzeichen: I R 7/16
Eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung setzt voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören.
Urteil vom 29.11.2017
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