19.09.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 19. September 2019
Aktenzeichen: XI R 20/17
NV: Die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch liegen vor, wenn ein Vermieter bei vorzeitiger Auflösung eines langfristigen Mietvertrags im Interesse des Mieters auf seine ihm zustehende vertragliche Rechtsposition gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet.
Urteil vom 22.5.2019
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