13.06.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 13. Juni 2019
Aktenzeichen: XI R 34/16
Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer "Heubeck-Richttafeln", existiert kein "Unterschiedsbetrag" i.S. des § 6a Abs. 4 Satz 2 EStG, der auf drei Jahre verteilt werden müsste.
Urteil vom 13.2.2019
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