01.08.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 01. August 2018
Aktenzeichen: XI R 28/16
Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.
Urteil vom 16.5.2018