31.07.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 31. Juli 2013
Aktenzeichen: XI R 6/11
Verpflichtet sich der Leasingnehmer im Leasingvertrag, für am Leasingfahrzeug durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung eingetretene Schäden nachträglich einen Minderwertausgleich zu zahlen, ist diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Urteil vom 20. März 2013
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