Unternehmereigenschaft einer Industriekammer und Handelskammer

04.05.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Die Bundesrepublik Deutschland kann Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Steuer befreit sind (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken), nur durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeiten "behandeln", die diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.

Sie möchten weiterlesen?

Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.

Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode ein

Wählen Sie Ihren Zugangstyp:

6-Monatsabo

Die Premium-Mitgliedschaft auf dasFibuwissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitglied­schaft:

  • Zugriff auf alle News- und Fachinhalte
  • Risikofrei dank 14-tägiger Testphase

17,90 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 107,40 € zzgl. MwSt.

12-Monatsabo

Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasFibuwissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.

  • Zugriff auf alle News- und Fachinhalte
  • Risikofrei dank 14-tägiger Testphase

15,90 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 190,80 € zzgl. MwSt.

nach oben