14.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein.
Unternehmer, Freiberufler, Landwirte und Forstwirte müssen ihre Steuererklärungen für 2011 in elektronischer Form abgeben. Dies gilt unabhängig davon, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit sowie Land- und Forstwirtschaft aus einer haupt- oder einer nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit erzielt werden. Darauf hat der Sprecher des Finanzministeriums, Matthias Günther, hingewiesen. Die Abgabe in Papierform war letztmalig für das Jahr 2010 möglich. Nicht nur für die Einkommensteuer, auch für die Umsatz- und Gewerbesteuer müssen die Erklärungen nunmehr elektronisch abgegeben werden. „"Wer seine Steuererklärung dennoch in Papierform abgibt, muss damit rechnen, dass die Steuerschuld geschätzt und ein Verspätungszuschlag erhoben wird"“, sagte Günther. In Härtefällen könnten die Finanzämter davon absehen.
Quelle: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein