Uneinbringlichkeit einer Entgeltsforderung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG

03.05.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Leitsätze

  1. Eine Entgeltsforderung ist uneinbringlich i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltsforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann.

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