08.04.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 26. März 2013
Geschäftszeichen: IV D 2 - S 7124/07/10002 :010 - 2013/0286981
I. Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen
Bei der Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Sinne von § 3 Absatz 2 KWKG entsteht zusätzlich Nutzwärme, d. h. aus einem KWK-Prozess ausgekoppelte Wärme, die außerhalb der KWK-Anlage für die Raumheizung, die Warmwasserbereitung, die Kälteerzeugung [...]
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