21.09.2016 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 20. September 2016
Geschäftszeichen: III C 3 - S 7171-b/15/10003
Mit Urteil vom 29. Juli 2015, XI R 35/131, hat der BFH entschieden, dass eine private Arbeitsvermittlerin, die in den Jahren 2004 bis 2006 Vermittlungsleistungen an Arbeit-suchende mit einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III erbracht und ihr Honorar deshalb unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, eine anerkannte Einrichtung mit sozialem [...]
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