25.01.2017 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 17. Januar 2017
Geschäftszeichen: III C 3 - S 7168/0 :002
Mit Urteil vom 24. September 2015, V R 30/141, hat der BFH zur Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Zimmerüberlassung in einem „Stundenhotel“ Stellung genommen. Der BFH sieht die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG [...]
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