14.06.2011 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 8. Juni 2011
Geschäftszeichen: IV D 2 - S 7100/08/10009 :001
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In seinem Urteil C-242/08 (Swiss Re Germany Holding) vom 22. Oktober 2009 [Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht] hat der EuGH ausgeführt, dass die Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen eine sonstige Leistung und keine Lieferung darstellt. Bei diesen [...] Sie möchten weiterlesen?Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder. Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode ein6-MonatsaboDie Premium-Mitgliedschaft auf dasFibuwissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitgliedschaft:
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