27.06.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 21. Juni 2019
Aktenzeichen: III R 49/17
Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht.
Urteil vom 17.1.2019
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