03.08.2015 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 28. Juli 2015
Bezug: BMF-Schreiben vom 13. Mai 2015 - IV D 3 - S 7279/14/10003 (2015/0406175) -
Geschäftszeichen: III C 3 - S 7279/14/10003 - 2015/0593552
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. August 2014, V R 7/14, entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke im Sinne von § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG sind. In ein Bauwerk eingebaute Anlagen seien nur dann Bestandteil des Bauwerks, wenn sie für Konstruktion, Bestand, [...]
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