07.08.2014 — Von
. Quelle:Bei einer Aufsichtsratsvergütung handelt es sich um eine Vergütung, die eine Körperschaft an die mit der Überwachung ihrer Geschäftsführung beauftragten Personen zahlt. Diese Vergütung unterliegt bei der Körperschaft einem hälftigen Abzugsverbot, § 10 Nr. 4 KStG. Im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung muss die Vergütung in der Anlage WA erklärt werden. Hierbei ist der Empfänger der Aufsichtsratsvergütung, die Höhe der geleisteten Vergütung, die darin enthaltene Umsatzsteuer und der [...]
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