21.02.2018 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 21. Februar 2018
Aktenzeichen: I R 65/15
NV: Verpflichtet sich eine steuerbefreite Unterstützungskasse dazu, nicht nur das von den Trägerunternehmen zugewendete Vermögen, sondern auch sämtliche aus den Zuwendungen erzielte Erträge für die Unterstützungsleistungen zu verwenden, ist die in der Steuerbilanz für diese Verpflichtung zu bildende Rückstellung nicht abzuzinsen.
Urteil vom 27.9.2017
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