08.04.2019 — Von
. Quelle:Die Reisekosten unserer Außendienstmitarbeiter werden unseren Kunden netto in Rechnung gestellt und neben unserer erbrachten Leistung mit einem einheitlichen Steuersatz von 19% berechnet. Nun beschwerte sich ein Kunde und meinte, dass die Reisekosten hinsichtlich der Hotelübernachtung mit 7% zu berechnen seien und nicht in die gesamte Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind. Ist das richtig?
Wenn die Reisekosten ein durchlaufender Posten wären, würden diese weder eine [...]
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