29.08.2019 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 29. August 2019
Aktenzeichen: VII R 9/19 (VII R 4/09)
Hat das BVerfG entschieden, dass eine Steuerrechtsnorm mit Bestimmungen des GG unvereinbar ist und die Fortgeltung der Vorschrift bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber angeordnet, und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, entspricht es billigem Ermessen, der Finanzbehörde die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Urteil vom 18.7.2019
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