03.12.2014 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 3. Dezember 2014
Aktenzeichen: III R 25/13
Anträge, die bei einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit anzubringen sind, können auch bei einer Außenstelle derjenigen Agentur für Arbeit angebracht werden, bei der die Familienkasse eingerichtet ist.
Urteil vom 25. September 2014
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