22.06.2016 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 22. Juni 2016
Aktenzeichen: III R 28/15
Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
Urteil vom 13. April 2016
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